Ein paar Informationen aus seiner Zeit ohne jeglichen Anspruch auf Vollzähligkeit oder Richtigkeit

Gerhard II. von Eppstein

Gerhard II. von Eppstein (* um 1230; † 25. Februar 1305) war von 1289 bis 1305 Erzbischof und Kurfürst von Mainz. Er war federführend beteiligt an der Absetzung des römisch-deutschen Königs Adolf von Nassau. Diese Absetzung durch Gerhard und die anderen Kurfürsten war einmalig in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches.

Gerhards Eltern waren Gottfried II. von Eppstein und Elisabeth von Isenburg. Durch Beziehungen seiner Verwandtschaft, insbesondere seines Schwagers, des Mainzer Erzbischofs Werner von Eppstein, gelang es Gerhard mehrere Pfründen zu erlangen. Am 6. März 1289 bestätigte Papst Nikolaus IV. ihn als neuen Erzbischof von Mainz, nachdem er 1285 und 1288 in zwei Doppelwahlen noch unterlegen war.

Gerhard verfolgte, wie seine Vorgänger, eine expansive Territorialpolitik. Im August 1291 gelang es ihm, durch massiven Druck auf den von König Rudolf von Habsburg im Jahre 1287 als Nachfolger des Mainzer Erzbischofs Heinrich II. als Reichspfleger in Thüringen eingesetzten Gerlach von Breuberg, die thüringischen Reichsburgen – mit Ausnahme der Boyneburg – in seinen Besitz zu bringen. Adolf von Nassau erkannte dies am 1. Juli 1292 an und sagte dem Erzbischof auch die Reichspflegerschaft über Mühlhausen und Nordhausen sowie die Burg Ballhausen zu. Am 15. Juli 1292 erneuerte der neue König dann die frühere Stellung des Mainzer Erzbischofs als Reichspfleger in Thüringen in vollem Umfang, indem er Gerhard zum Reichsvikar in Thüringen und zum Hauptmann des (noch von König Rudolf aufgerichteten) Landfriedens ernannte,

Gerhard setzte auch die gegen das Königtum gerichtete Politik seiner Vorgänger fort und unterstützte in der Königswahl von 1292 Adolf von Nassau gegen die Kandidatur Albrechts I.. Später wandte er sich von Adolf ab und war massgeblich an dessen Absetzung vom Königsthron beteiligt. Dabei verschuldete er das Erzstift Mainz so sehr und wurde selbst zahlungsunfähig, so dass er 1296 exkommuniziert wurde, da er u. a. seine Zahlungen an die Kurie im Zusammenhang mit seiner Erhebung zu schleppend entrichtete.

Gerhard war der letzte Eppsteiner auf dem Mainzer Erzbischofsstuhl und stritt um die Anerkennung der Rechte an der Erzkanzlerwürde des Reiches für die Mainzer Erzbischöfe. Einige als kritisch bewertete Quellen zeichnen ein wenig schmeichelhaftes Charakterbild des Erzbischofs. Unstrittig ist jedoch die Rolle Gerhards für die Festigung der Rolle der Kurfürsten gegenüber dem römisch-deutschen Königtum.

Das Wappen ist das Stammwappen der Herren von Eppstein: In Silber drei rote Sparren. Helmzier ein roter Turnierhut mit silbernem Stulp, darauf eine mit einem Pfauenfederstoß besteckte goldene Kugel. Helmdecke rot-silbern. Früher war offensichtlich nicht festgelegt, ob es sich um drei Sparren oder fünf sparrenweise Teilungen handelt, beide Varianten lassen sich auf Siegeln des 13. und 14. Jh. finden. Bei älteren Wappen und Siegeln ist der oberste Sparren abgestumpft, so daß der mittlere Sparren höher als üblich reicht. Hier sind alle drei Sparren zur Gänze ausgeführt, jeweils spitz endend.

Als Stammvater der Herren von Eppstein gilt Gerhard II. von Hainhausen, der die Burg Königstein im Taunus erbaute und um 1200 die Burg Hohenberg käuflich erwarb, das spätere Bad Homburg vor der Höhe. Die Stammgüter der Familie lagen im Niddagau und Rodgau sowie im Taunus. Die Burg Eppstein lag am Zusammenfluß der Krüftel und des Fischbachs, sie kam zwischen 1183 und 1190 in den Besitz der Familie, und nach ihr nannte sie sich fortan. Gerhard III. von Hainhausen, Sohn des oben genannten Gerhard II, nannte sich als erster auch Gerhard I. von Eppstein. Die Familie erlebte einen rasanten Aufstieg und wurde eine der mächtigsten Familien der Gegend im Hochmittelalter mit ausgedehntem Lehensbesitz, vermehrt durch Erbschaften und Heiraten. 

In der Blütezeit des Geschlechts stellten die Herren von Eppstein vier Mainzer Erzbischöfe zwischen 1200 und 1305. 1433 erfolgte Aufspaltung in die zwei Linien zu Königstein und zu Münzenberg. Nach der Erbfolge in Münzenberg und Königstein wurde das Wappen vermehrt: Geviert: 1 und 4 Eppstein (in Silber drei rote Sparren), 2 und 3: Münzenberg (rot-golden geteilt), Herzschild Königstein (in Gold ein schwarzer Löwe). Helmzier ein roter Turnierhut mit silbernem Stulp, darauf eine mit Pfauenfedern besteckte goldene Kugel (Falkensteiner Hut). Helmdecke schwarz-golden (Königstein). 

Dazu sei angemerkt, daß es davor keine Grafen von Königstein gab und daß die früheren Herren von Königstein (Niederadel) ein ganz anderes Wappen führten, offensichtlich ist der Königsteiner Löwe eigens zu dem Zwecke der Wappenverbesserung angenommen worden und zentral im Herzschild platziert worden. Später wurde der Herzschild gespalten, vorne der Königsteiner Löwe, hinten Grafschaft Dietz. 1505 wurde ihnen der Grafentitel zugestanden. 

Das Geschlecht der Herren von Eppstein, jetzt Grafen von Königstein, erlosch aber schon im Jahre 1535. Die Herren von Eppstein-Münzenberg waren schon 1522 mit Gottfried XII ausgestorben. Die ausgedehnten Besitzungen fielen größtenteils an Kurmainz und an die Landgrafschaft Hessen.

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